KOSTEN
Mit Ihrer Anfrage auf eine Behandlung durch mich, schließen wir auf der Basis des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB §§611-630) einen Dienstvertrag in mündlicher Form. Für die Wirksamkeit des Vertrags ist es notwendig, dass Sie im Vorfeld über die Kosten der Behandlung informiert werden.
Bitte beachten Sie, dass das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) seit 1985 nicht verändert wurde. Zur Anpassung der realen Preissteigerung und dem besonderen Zeitaufwand einer homöopathischen Behandlungskur bin ich geboten die regulären Gebührenziffer mit einem entsprechenden Faktor zu multiplizieren. Meine persönliche Honorargestaltung spiegelt auch meine über 25-jährige Berufserfahrung als Homöotherapeut (mit anti-miasmatischer Fachausbildung) wieder.
Meine Honorarrechnungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse anerkannt. Ausnahmen sind die privaten Krankenversicherungen (KV) und spezielle Versicherungen für Heilpraktiker, die die Grundgebühren, gemäß GebüH erstatten. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung.
Homöopathie
Die Homöopathie sieht den Menschen, bestehend aus seinen körperlichen, emotionalen und geistigen Anteilen, noch immer als ein individuelles Ganzes im Kontext seiner Umwelt. In dieser Betrachtung dienen die natürlichen Arzneien aus dem Mineralien-, Pflanzen- und Tierreich zur Regulierung Ihrer Selbstheilungskräfte.
HYPNOSE
Wussten Sie, dass 95% unserer Entscheidungen und nahezu alle Organfunktionen von unserem Unbewussten gesteuert oder maßvoll beeinflusst werden? Mittels Hypnose können Sie Teile Ihrer unbewussten Erinnerungen und Prägungen als Bilder oder Emotionen erleben und durch Ihre Vorstellungskraft positiv verändern. Bisherige Störungen werden von Ihrem Unbewussten nun neu bewertet und Ihr Erleben verändert sich.